Allgemeine Geschäftsbedingungen Kletterwald Hochempor 

1. Jeder Teilnehmer des Kletterwaldes muss diese AGB vor Besuch durchlesen und die Kenntnisnahme und sein Einverständnis mit seiner Unterschrift bestätigen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten oder die Aufsichtsberechtigten die AGB durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern besprechen bevor sie den Kletterwald benutzten. Die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten bestätigen dies mit ihrer Unterschrift.
Der Veranstalter übernimmt für fehlerhafte Informationsübergabe keine Haftung.
Ausserdem ist ein Anmeldeformular von allen Teilnehmern auszufüllen. Dies ist online abrufbar oder bei uns im Kletterwald erhältlich.
2. Der Kletterwald ist für Personen mit einer Greifhöhe von 1,60 m geeignet. Die Greifhöhe von 1,60 m gilt in den Parcours weiß, gelb, grün, blau und rot. Der schwarze Parcour ist erst ab einer Greifhöhe von 1,80 m zugänglich. Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen von einem Erwachsenen in die Parcours begleitet werden. Ab 9. Lebensjahr dürfen die Kinder ohne Erwachsenenbegleitung klettern, sie müssen jedoch die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen. Die entsprechende Formulare dafür sind auf unserer Homepage abrufbar („Einverständniserklärung“) oder bei uns im Kletterwald erhältlich.
Bei minderjährigen Schulklassen/Gruppen muss die aufsichtsberechtigte Person (z.B. Lehrer) die AGB zuvor lesen, die Schüler/Gruppenteilnehmer über deren Inhalt informieren und dies durch seine Unterschrift bestätigen. Der Lehrer/die Aufsichtsperson ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten der Kinder vor Kletterbeginn vorliegen. Die Aufsichtsverpflichtenden müssen die Aufsicht vom Boden aus sicherstellen.
Grundsätzlich klettert jeder Besucher in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr, Minderjährige klettern in Verantwortung deren Erziehungsberechtigter oder den entsprechenden Aufsichtsberechtigten.
3. Da die Sicherheit des Klettergurtes nur bis zu einem gewissen Gewicht gewährleistet ist, dürfen Personen mit einem Körpergewicht über 120 kg den Kletterwald nicht benutzen.
Die Benutzung ist weiterhin untersagt für Personen, die unter Drogen stehen, alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von sonstigen berauschenden Mitteln stehen. Personen, die an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden dürfen den Kletterwald nur benutzen, wenn sie keine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen. Grundsätzlich darf der Kletterwald nur von Personen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung besucht werden. Hierzu zählen beispielsweise nicht herzkranke Personen, Epileptiker oder frisch operierte Personen. Schwangere Frauen ab dem 4. Monat sind nicht berechtigt, den Kletterwald zu benutzen.
4. Die Benutzung des Kletterwaldes ist trotz regelmässiger Wartung mit Risiken verbunden. Das Begehen des Kletterwaldes erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Eigentümer des Kletterwaldes haftet nicht für Schäden, die  durch Nichteinhaltung der AGB verursacht werden. Ebenfalls bei Übergabe von falschen Angaben oder der Unfallverursachung durch andere Teilnehmer des Kletterwaldes ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen. Jeglicher Schmuck (z.B. Uhren, Ketten, Ringe etc.) sowie Mobiltelefone oder Kameras oder andere Gegenstände, die beim Herunterfallen eine Gefahr für die Teilnehmer darstellen können, müssen vor der Begehung des Kletterparcous abgelegt werden. Müssen Seh- oder Hörhilfen getragen werden, übernimmt der Betreiber bei etwaigem Verlust oder einer Beschädigung keinerlei Haftung. Bei Verletzungen, die durch die Kletterwaldelemente, Aufstiege, Seile, Sicherheitsausrüstung, Äste oder unwegsames Gelände entstehen, ist der Eigentümers des Kletterwaldes von der Haftung ausgenommen. Lange Haare sind zusammen zu binden um Verletzungen durch Verklemmen zu vermeiden.
5. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen ist der Teilnehmer verantwortlich, auch wenn er es in die Obhut von Personal des Kletterwaldes gibt. Unfälle, Verletzungen und Sachschäden sind unverzüglich zu melden. Der Betreiber des Kletterwaldes haftet grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
6. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Kletterwaldes an der Sicherheitseinweisung durch das Personal des Kletterwaldes teilnehmen. Sollten Anweisungen oder Beschlüssen des Personals nicht Folge geleistet werden kann der Betreiber den Teilnehmer umgehend vom Kletterwald ausschliessen ohne das Eintrittsgeld zurück zu erhalten.
7. Nach der Sicherheitseinweisung kann sich ein Teilnehmer dazu entscheiden, auf die Teilnahme am Kletterwald zu verzichten wenn er sich nicht in der Lage fühlt, die sicherheitstechnische Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen.  Das Eintrittsgeld wird dem Teilnehmer in voller Höhe zurück erstattet.
8. Die vom Betreiber ausgeliehe Kletterausrüstung wird vom Personal des Kletterwaldes angelegt und darf während der gesamten Begehung des Kletterparks nicht eigenmöchtig geöffnet, abgelegt oder in der Grösse verändert werden. Die Ausrüstung ist nicht auf Dritte übertragbar. Bitte den Toilettenbesuch während des Kletterns versuchen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss die Ausrüstung anschliessend wieder vom Trainer überprüft werden. Das Rauchen in der Ausrüstung ist strengstens untersagt. Die Kletterausrüstung ist 2.5 Stunden nach der Sicherheitseinweisung wieder an den Betreiber zurück gegeben werden. Bei Zeitverzug wird pro zusätzlich angefangener Stunde 5 Euro berechnet. Während des Kletterns ist die Ketterausrüstung mit Sorgfalt  zu behandeln. Das Verlassen des Kletterwaldes mit der Ausrüstung ist untersagt. Bei mutmasslicher Verschmutzung oder Beschädigung der Ausrüstung durch die Teilnehmer behält sicher der Betreiber das Recht vor, die Kosten für die Reinigung oder die Reparaturen entsprechend in Rechung zu stellen.
9. Bei Start des Kletterparcours, d.h. mit Besteigen der Aufstiegsleiter, während des gesamten Kletterns bis zum Absteigen des Kletterparcours muss der Teilnehmer permanent gesichert sein. Der Sicherungskarabiner kann nur vom Personal des Kletterwaldes geöffnet und geschlossen werden. Dieser darf niemals gewaltsam geöffnet werden.  Auf den jeweiligen Baumplattformen dürfen sich maximal drei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Jedes Element zwischen zwei Plattformen darf nur jeweils von einem Kletterer begangen werden. Bevor der Flying Fox benutzt wird muss sichergestellt sein dass der Vorgänger ausser Gefahr ist und sich nicht mehr im Landebereich befindet.
10. Der Aufenthalt unterhalb des Parcours ist untersagt. Es dürfen nur die ausgewiesenen Wege begangen werden.
11. Im Park besteht absolutes Rauchverbot, während des Kletterns ist das Rauchen strengestens untersagt. Hunde sind an der Leine zu führen.
12. Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb des gesamten Kletterparcours oder einzelner Elemente davon aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen (Gewitter, Regen, Sturm, Feuer etc.) Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sich vor Besuch des Kletterwaldes über die Witterung zu informieren. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises kann in solch einem Fall nicht gewährt werden. Beendet ein Teilnehmer auf eigenen Wunsch frühzeitig die Benutzung des Kletterwaldes besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
13. Der Betreiber behält sich das Recht vor, innerhalb der Anlage des Kletterwaldes Foto,- Film und Webcam-Aufnahmen zu Informations- oder Werbezwecken vorzunehmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, so muss er dies vor der Benutzung des Kletterwaldes dem Betreiber oder dem Personal mitteilen.
14. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein (z.B. infolge der Änderung der Gesetzeslage), so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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Am Bergsee 2 (keine Postadresse)

79713 Bad Säckingen

Deutschland

Parkmöglichkeiten oberhalb des

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info@kletterwald-hochempor.de

Fon +49 (0) 7761 999 55 90

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In den Schulferien Ba.-Wü.

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